75 Jahre Grundgesetz

75 Jahre Grund(gesetz) zum Feiern! Heute feiern wir unser Grundgesetz, das vor genau 75 Jahren, am 23. Mai 1949, in der Schlusssitzung des Parlamentarischen Rates feierlich verkündet wurde.

Mit dem Grundgesetz feiern wir die Basis unserer Demokratie, das Fundament unseres Zusammenlebens. Denn das Grundgesetz garantiert Meinungsfreiheit und freie Wahlen, Rechtsstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und eine stabile Verfassung. Es sichert die Würde des Menschen und die Gleichheit vor dem Gesetz.

Gleichheit vor dem Gesetz? Dass das auch für Männer und Frauen galt, mag heute selbstverständlich klingen. Doch der Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aus Artikel 3, der erst diese Gleichheit vor dem Gesetz für Frauen schaffte, musste hart erkämpft werden. Und zwar durch Elisabeth Selbert, Juristin und Sozialdemokratin aus Hessen.

Als eine von vier Müttern des Grundgesetzes hat Elisabeth Selbert ihn gegen den Widerstand der Konservativen durchgesetzt. Ursprünglich vorgesehen war eine ganz andere Formulierung, die Ausnahmebestimmungen, die sich gegen Frauen richten können, erlaubt hätte.

Wenn wir unser Grundgesetz feiern, dann feiern wir auch so mutige Menschen wie Elisabeth Selbert. Denn Demokratie braucht Demokrat:innen. Grundrechte können eingeschränkt werden, Menschen können in alte Geschlechterrollen zurückgedrängt werden und Sprachverbote können erlassen werden. Wenn ich mir angucke, was Rechtspopulisten in anderen europäischen Ländern tun, was die AfD propagiert und die CDU/CSU in vielen Teilen übernimmt, ist es mir umso wichtiger daran zu erinnern: Es ist ein harter Kampf, die Demokratie und unsere Grundrechte zu verteidigen. Auch heute noch.

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