Unser Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, ein Gesetz mit einem sehr langen Namen: das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Dieses Gesetz soll die Versorgung mit Haus- und Fachärzten verbessern. Was heißt das genau?
ERSTENS: Wir sorgen dafür, dass die Bezahlung von Hausärzt:innen nicht mehr durch vorgegebene Budgets gedeckelt wird. Chronisch kranke Patient:innen können über mehrere Quartale hinweg versorgt werden. Und eine sogenannte Vorhaltepauschale sorgt dafür, dass Hausarztpraxen für die Bereitstellung von hausärztlicher Grundversorgen wie Hausbesuchen Geld bekommen. Hausärzt:innen bekommen also für ihre Tätigkeit mehr Geld. Zudem entlasten wir sie von der Schreibarbeit. Dadurch haben sie mehr Zeit für ihre Patient:innen. Und es gibt wieder mehr Hausärzt:innen und mehr freie Termine.
ZWEITENS: Damit es auch schneller einen Termin bei einer Fachärztin oder einem Facharzt gibt, erleichtern wir die Gründung von medizinischen Versorgungszentren und ihren Zugang zu Fördergeldern.
DRITTENS: Ein große Lücke gibt es bei Psychotherapie- und Psychiatrie-Plätzen für Kinder und Jugendliche. Deswegen entlasten wir auch hier die Fachärtz:innen und Therapeut:innen, damit Therapien schneller begonnen werden können. Und wir gucken genau hin: Wer bietet Therapieplätze für Kinder und Jugendliche und wer nicht. So können neue Kassensitze gezielt für Kinder-Therapeut:innen entstehen.
Mehr Haus- und Facharztpraxen, mehr Therapieplätze für Kinder und Jugendliche. Das ist unser neues Gesetz für eine bessere ambulante Gesundheitsversorgung. Das kommt auch uns hier im Kreis Groß-Gerau zugute.