Ein Meilenstein für die gerechte Unternehmensbesteuerung! Jede Buchhandlung zahlt Steuern und ein großer Konzern wie Amazon kaum?
Mit der Einführung der globalen Mindestbesteuerung sorgen wir dafür, dass endlich auch internationale Konzerne ihren Anteil Steuern zahlen müssen. Unternehmen, die ihre Gewinne in Steueroasen verschieben, müssen sie nachversteuern. So wird eine Mindestbesteuerung in Höhe von 15% sichergestellt.
Dafür hat sich Olaf Scholz bereits als Bundesfinanzminister eingesetzt und nun wird sie hier bei uns im Einklang mit den anderen EU-Ländern umgesetzt. In meiner Rede im Plenum des Deutschen Bundestages am 23. Oktober 2023 habe ich die Mindestbesteuerung im Sinne der Steuergerechtigkeit und der Standortattraktivität gewürdigt.
Wenn die Besteuerung nicht mehr die Attraktivität eines Standorts bestimmt, dann werden andere Standortfaktoren wichtiger. Mir fällt hier v.a. die Verfügbarkeit von Fachkräften ein und hier bietet die Erwerbstätigkeit von Frauen ein großes Potenzial: Wir müssen endlich dafür sorgen, dass alle Frauen, die mehr arbeiten möchten, dies auch tun können. Und dafür ist auch ein gerechteres Steuersystem ausschlaggebend.
Hier der komplette Wortlaut meiner Rede zum Thema Unternehmensbesteuerung:
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Dass wir heute hier über die Einführung der globalen Mindestbesteuerung debattieren, ist ein großer Erfolg. Es ist ein Erfolg unseres Bundeskanzlers Olaf Scholz, der sie bereits als Finanzminister in guter Zusammenarbeit mit seinem französischen Amtskollegen auf den Weg gebracht hat.
Foto: James Zabel
Es ist auch ein großer Erfolg und ein Hoffnungszeichen in diesen Krisenzeiten, dass sich fast 140 Staaten international auf eine solche Mindeststeuer einigen konnten. Die globale Mindeststeuer ist ein Erfolg im Kampf gegen den unfairen Steuerwettbewerb. Internationale Konzerne, die ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern und zuweilen weniger Steuern zahlen als ansässige kleine oder mittlere Unternehmen, können sich nicht mehr einfach ihrer Verantwortung entziehen. Es ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, dass sie ihren Teil zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen, sondern es ist auch eine Frage der Standortattraktivität.
Wenn der Wettbewerb, wer die niedrigsten Steuern anbietet, jetzt abgeschwächt wird, werden andere Standortfaktoren wichtiger. Welche sind das? Mir fällt zuerst die Verfügbarkeit von Fachkräften ein. Um sie zu stärken, brauchen wir einerseits eine bessere Fachkräfteeinwanderung und andererseits eine stärkere Erwerbsbeteiligung von Frauen. Hier liegt ein großes Potenzial im Kampf gegen den Fachkräftemangel. Laut Statistischem Bundesamt arbeitete 2022 fast die Hälfte aller Frauen in Teilzeit, während es bei den Männern nur 13 Prozent waren. Lediglich zwei EU-Staaten schneiden hier noch schlechter ab. Wir müssen dafür sorgen, dass die Frauen, die mehr arbeiten möchten, dies auch tun können. Hierfür müssen wir die Verfügbarkeit und die Qualität der Kinderbetreuung erhöhen, flexible Arbeitszeitmodelle und Homeoffice-Möglichkeiten stärken und Frauen von der Hauptlast der Carearbeit befreien. Schließlich müssen wir – und das ist hier in dieser Finanzdebatte mein Hauptanliegen – endlich unser antiquiertes und dysfunktionales Steuersystem mit den Steuerklassen III und V reformieren.
Das aus den 1950er-Jahren stammende Ehegattensplitting verfestigt das Rollenbild der damaligen Zeit. Es bevorteilt steuerlich die Einverdienerehe und hindert Frauen daran, ihre Arbeitsstunden zu erhöhen, da Zuverdienste überproportional besteuert werden. Damit fördert es nicht nur die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen, sondern es sorgt auch dafür, dass wichtige Fachkräfte fehlen. Noch immer sind Frauen viel häufiger als Männer in geringfügiger Beschäftigung tätig. In drei Vierteln der Haushalte sind Frauen die Zweitverdienenden. Viele von ihnen – das stellt das DIW fest – würden gerne mehr arbeiten.
Ein erster Schritt muss hier sein, was schon im Koalitionsvertrag steht: Die Steuerklassen III und V werden in das Faktorverfahren der Klasse IV überführt, und damit wird für beide Ehegatten der jeweils geltende Grundfreibetrag beim Lohnsteuereinbehalt berücksichtigt. Die zu zahlende Lohnsteuer wird somit entsprechend des Ehegattensplittings reduziert. Auch die geringer bezahlte Erwerbstätigkeit wird so gefördert, weil sie eben nicht mehr übermäßig steuerlich belastet wird. Das ist wichtig für die Gleichstellung in unserem Land und für die Verfügbarkeit von Fachkräften und nebenbei sogar ein bisschen weniger komplex als die globale Mindeststeuer.
Die Debatte heute zeigt, dass die Einführung der globalen Besteuerung den Standort Deutschland stärkt. Ihre Einführung macht den Weg frei, andere Standortfaktoren in den Blick zu nehmen. Mir ist dabei besonders wichtig, eine höhere und gerechtere Erwerbsbeteiligung von Frauen anzustreben. Das stärkt nicht nur den Standort und die Wirtschaft in Deutschland – es ist auch gesellschaftspolitisch endlich an der Zeit.
Vielen Dank.