MEINE REDE IM DEUTSCHEN BUNDESTAG AM 04. JULI 2024

Manchmal debattiert das Plenum des Deutschen Bundestags donnerstags bis in die späten Abendstunden hinein. Oft geben die Abgeordneten dann ihre Rede zu Protokoll. Die Rede wird dokumentiert, wird aber nicht in Persona am Redepult gehalten. So habe ich es im Einverständnis mit den Redner:innen der anderen Fraktionen am 4. Juli getan. Inhaltlich ging es um die steuerrechtliche Förderungen für energetische Gebäudesanierungen für selbstgenutztes Wohneigentum.

Hier der komplette Wortlaut meiner Rede im Deutschen Bundestag, wie ich sie zu Protokoll gegeben habe:

Sehr geehrte/r Präsident/in,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Mitglied sowohl im Finanz- als auch im Bauauschuss begrüße ich die Verordnung der Bundesregierung.

Es steht kaum infrage, dass wir die energetische Sanierung im Gebäudesektor entscheidend voranbringen müssen. Allen, die den Klimaschutz ernstnehmen, ist klar, dass wir hier auf allen Ebenen – sowohl auf zuwendungsrechtlicher als auch auf steuerrechtlicher Ebene – an einem Strang ziehen müssen und Einheitlichkeit benötigen.

Momentan ist der Gebäudesektor in Deutschland weit von der Erreichung seiner Klimaschutzziele entfernt. Eine der wichtigsten Stellschrauben ist hierbei die energetische Sanierung. Jedoch wurden laut der Studie eines Marktforschungsunternehmens 2023 nur 0,7 Prozent der Wohnhäuser in Deutschland energetisch auf den neuesten Stand gebracht. Die Quote bleibt deutlich hinter unseren politischen Zielen zurück. Eine jährliche Sanierungsquote von 1,7 bis 1,9 Prozent aller Wohngebäude ist nötig, um den Immobilienbestand bis 2045 klimaneutral zu machen.

Erheblichen Sanierungsbedarf gibt es genauso bei öffentlichen Gebäuden. Und auch hier müssen wir tätig werden, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen. Ich denke da an das Rathaus meiner Heimatstadt Gustavsburg, in dem die Mitarbeitenden im Sommer schwitzen und im Winter frieren. Auch um unser Bürgerhaus steht es schlecht. Schon allein aus statischen, aber auch aus energetischen Gründen ist es nicht mehr nutzbar. Ich sehe hier einen großen Bedarf an einer guten Bundesförderung, die ergänzt werden muss durch eine hinreichende Finanzierung der Kommunen durch die Länder.

Der Investitionsrückstand in den Kommunen ist weithin bekannt. Er schadet nicht nur – aufgrund der fehlenden Investitionen in die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude – dem Klimaschutz. Was sich hinter diesem abstrakt wirkenden Wort – Investitionsrückstand – verbirgt, hat ganz konkrete Auswirkungen auf unser tägliches Leben: Der schlechte Zustand der Verwaltungsgebäude wirkt demotivierend auf die Mitarbeitenden. Schüler:innen im ganzen Land vermeiden es, während der Schulzeit auf Toilette zu gehen, weil diese in so schlechtem Zustand sind. Auch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit bleiben die Umbauten öffentlicher Gebäude zurück.

Wir debattieren heute die steuerrechtliche Förderung von energetischen Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Es geht um eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der entsprechenden Aufwendungen bis zu einer Grenze von 200.000 Euro, also um eine progressionsunabhängige Förderung von maximal 40.000 Euro. Um den Kreis der Begünstigten größer zu ziehen und den Effekt auf den Klimaschutz zu erweitern, müssen wir mehr für unsere Kommunen tun und die Kommunalfinanzen besser aufstellen. Wir brauchen Reformen in den föderalen Finanzbeziehungen, eine Altschuldenlösung und mehr kommunale Steuereinnahmen.

Vielen Dank!

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