Das Straßenverkehrsgesetz ist endlich durch den Bundesrat – obwohl so viele Kommunalpolitiker der CDU/CSU auf unserer Seite waren, haben die CDU-Länderchefs das Gesetz monatelang blockiert, mit dem Ergebnis, dass zwei Wörter im Gesetzestext geändert wurden. Nun gut. Wir haben endlich unser Straßenverkehrsgesetz und kaum ein Gesetz wird wohl von unseren Kommunen vor Ort so sehr begrüßt wie dieses.
Warum? Weil nun endlich Kommunen viel mehr Spielraum haben, um z.B. Tempo-30-Zonen an Kitas, Schulen oder Altersheimen durchzusetzen. Oder auch um Busspuren einzurichten, um Bewohnerparken anzuordnen und um Rad- und Fußwege auszubauen.
Bisher war es so: Auch wenn die Anwohner:innen und die Verwaltung vor Ort sich einig waren, in einer Straße Tempo 30 durchzusetzen, einen Fußgängerübergang oder eine Busspur einzurichten, dann stand ihnen das Straßenverkehrsrecht oft im Weg. Dieses sah bislang nur die Sicherheit und Leichtigkeit (d.h. der Verkehr darf nicht behindert werden) des Verkehrs als Ziele von Verkehrsmaßnahmen vor. Vieles musste kleinteilig begründet werden. Dies ist nun anders.
Endlich berücksichtigt das Straßenverkehrsgesetz auch die Belange der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer:innen. Die neuen Ziele Umweltschutz, Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Entwicklung wurden in das Gesetz neu aufgenommen. Und machen es so Kommunen leichter, Rad- und Fußwege sowie Busspuren und Bewohnerparken einzurichten, Lücken bei Tempo-30-Zonen zu schließen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen an sensiblen Orten wie Kindergärten, Schulen oder Altenheimen anzuordnen. Radfahrer:innen und Fußgänger:innen können so besser geschützt werden.
Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes ist damit ein wichtiger Baustein für die Verkehrswende und die Verkehrssicherheit. Und sie stärkt unsere Kommunen, die endlich im Einklang mit den Anwohner:innen und entsprechend der Gegebenheiten vor Ort handeln können und nicht mehr ausgebremst werden.