Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren!

Wer abtreibt, macht sich strafbar. Klingt wie aus einer anderen Zeit oder aus den Südstaaten der USA? Ist aber geltendes Recht in Deutschland. In Paragraf 218 des deutschen Strafgesetzbuches heißt es, dass Schwangere, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen, eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe erhalten.

Die Strafe wird zwar nicht vollzogen, wenn sich die Schwangere zuvor beraten lässt und der Abbruch in den ersten 12 Wochen stattfindet, aber dennoch gilt, dass ein Schwangerschaftsabbruch eine Straftat ist.

Ist das noch zeitgemäß? Ich finde nicht! Wir in der SPD-Fraktion im Bundestag wollen endlich den Paragrafen 218 streichen.

Das entlastet nicht nur die Frauen, die ungewollt schwanger sind und so nicht mehr das Gefühl haben müssen, eine Straftat zu begehen. Und es entlastet auch die Ärzt:innen, die Abbrüche vornehmen. Denn auch sie handeln momentan in diesem juristischen Graubereich.

Das hat zur Folge, dass immer weniger Ärzt:innen Abbrüche anbieten. Und das kann ja nun nicht die Lösung sein, dass ungewollt Schwangere medizinisch allein gelassen werden.

Wir wollen das Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken. Wir wollen Frauen nicht bevormunden, sondern ihnen einen Rechtsanspruch auf Beratung geben. Wir wollen den Schwangerschaftsabbruch entkriminalisieren und Frauen und Ärzt:innen von diesem Stigma befreien. Eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches muss her.

Das hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem aktuellen Positionspapier beschlossen.

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